An der Universität Erfurt sind im Rahmen des Förderformats „PostDoc-Förderung 2025+“ zum 01.02.2026 bis zu zwei Stellen im Umfang von 40 Wochenstunden, befristet auf bis zu drei Jahre, zu besetzen:
1994 als Reformuniversität wieder gegründet, versteht sich die Universität Erfurt als forschungsorientierte, international ausgerichtete Universität, die der Innovation in Studium und Lehre verpflichtet ist, insbesondere in der Lehramtsausbildung. Mit ihrem kultur-, geistes-, sozial- und bildungswissenschaftlichen Profil ist sie ein weltoffener Ort für wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit zentralen gesellschaftlichen sowie kulturellen Herausforderungen.
Gefördert werden sollen Bewerber*innen mit einem klaren Ziel wissenschaftlicher Selbstständigkeit, die sich mit der Unterstützung von Wissenschaftler*innen eines von zehn Nachwuchskollegs an der Universität Erfurt / des Max-Weber-Kollegs in einem wettbewerbsorientierten Verfahren für eine Position als Nachwuchsgruppenleiter*in in einem exzellenten Förderformat bewerben möchten – insbesondere:
Hinweis: Die Antragstellung im Emmy Noether-Programm setzt laut DFG-Richtlinien in der Regel einen Wechsel der wissenschaftlichen Umgebung voraus. Bewerber*innen, die an der Universität Erfurt promoviert wurden, sind deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Des Weiteren muss der Antrag in der Regel 2 bis 4 Jahre nach der Promotion gestellt werden. Bewerber*innen auf eine Stelle im Förderformat PostDoc 2025+ sollten ihre Promotion daher idealerweise vor maximal einem Jahr abgeschlossen haben, um bei Antragstellung innerhalb des Förderzeitraums zu liegen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Antragsvoraussetzungen.
Die Universität Erfurt fördert die Vereinbarkeit von Karriere und Familie/Privatleben und unterstützt flexible Arbeitszeiten. Für wissenschaftliche Beschäftigte bietet sie im Rahmen der akademischen Personalentwicklung vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Coachings und Mentoring an (www.uni-erfurt.de/go/akademische-pke). Außerdem bestehen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements eine Reihe von Gesundheits- und Präventionsangeboten.
Die Stelle ist in Abhängigkeit von den gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen auf bis zu drei Jahre befristet.
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber*innen, die die Voraussetzungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erfüllen. Es gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nach § 91 Abs. 5 Thüringer Hochschulgesetz.
Wenn Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss verfügen, ist es erforderlich, dass Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Zeugnisbewertung beantragen. Wir empfehlen Ihnen, die entsprechende Bescheinigung bereits Ihren Bewerbungsunterlagen beizufügen. Sie können diese Bescheinigung aber auch zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens nachreichen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen kostenpflichtigen Service der ZAB handelt. Weitere Informationen finden Sie unter https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung.
Die Universität Erfurt versteht sich als weltoffene Arbeitgeberin, die wertschätzend mit Vielfalt umgeht. Sie engagiert sich für Diversität und Geschlechtergerechtigkeit und begrüßt Bewerbungen, die dazu beitragen. Die Universität Erfurt hat das Audit „Vielfalt gestalten“ erfolgreich durchlaufen, ist als „familiengerechte hochschule“ auditiert und nimmt regelmäßig erfolgreich am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder teil. Die Steigerung des Frauenanteils in Forschung und Lehre gehört zu den strategischen Zielen der Universität; qualifizierte Wissenschaftlerinnen werden daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen sowie diesen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung bevorzugt eingestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei einer wiederholten Bewerbung oder einer Vorbeschäftigung an der Universität Erfurt in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hinzuweisen ist, da diese Information im vorliegenden Verfahren aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen Gründen nicht automatisch berücksichtigt wird.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Inwieweit einem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Daniel Albrecht
E-Mail: graduiertenfoerderung@uni-erfurt.de
Telefon: 0361 737 5047
Bei inhaltlichen Fragen zu geeigneten Förderformaten wenden Sie sich bitte an:
Margrit Elsner
E-Mail: forschungsfoerderung@uni-erfurt.de
Telefon: 0361 737 5041
Am 6. Oktober 2025 und 28. Oktober 2025 bietet das Referat Forschungs- und Graduiertenförderung um 13 Uhr eine Onlinesprechstunde an, in der Rückfragen direkt besprochen werden können. Zur Sprechstunde gelangen Sie unter folgenden Links:
06.10.2025:
https://uni-erfurt.webex.com/uni-erfurt/j.php?MTID=m48e85ab1024b1b64bb67aefd722b9b46
28.10.2025:
https://uni-erfurt.webex.com/uni-erfurt/j.php?MTID=m013a96f672ef83b6a0e3aab4defc1704
Die Bewerbung senden Sie mit den folgenden aussagekräftigen Unterlagen bitte ausschließlich online bis zum 02.11.2025 über das Bewerbungsmanagementsystem der Universität Erfurt.
Als für die Bewerbung relevante Unterlagen ist im Bewerbungsmanagementsystem der Antrag auf Förderung an der Universität Erfurt nebst Anlagen in einer PDF-Datei hochzuladen.
Bitte nutzen Sie hierfür das Antragsformular; der Antrag enthält:
1. eine ein- bis max. zweiseitige Skizze des Vorhabens, für das Drittmittel als Nachwuchsgruppenleiter*in eingeworben werden sollen – der Bezug zur Friedens- und Konfliktforschung sollte hieraus deutlich hervorgehen
2. Angaben zum Förderformat, in dem Drittmittel beantragt werden sollen (ggf. eine spezifische Ausschreibung)
3. Angaben zum möglichen Zeitpunkt des Stellenantritts
4. Anlage 1 mit Angaben zum*r Antragsteller*in